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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg425161
Datum30.08.2007 21:32      MSG-Nr: [ 425161 ]12886 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Guten Abend

    Geschrieben von Jochen Petzinger

    Geschrieben von Magnus Hammerl

    was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel)

    Steht das irgendwo? Mit hat mal einer gesagt ich dürfte mit den JFlern keine Leitern steigen - bis heute fehlt mir der Beweis dafür...


    Das mit den Leitern und dem Wasser am Rohr ;-)))

    Schon mehrfach verlinkt:

    -> "Keine Verunsicherung in der Jugendfeuerwehr"

    und in den aktuellen "Brandhilfe" und "Hydrant" Fachzeitschriften veröffentlicht.

    oder

    sollte man sich mal mit diesem "Medienpaket JF-II" befassen.

    Und sitzen die Gefängnisse voll mit bestraften JF-Betreuern ?
    (Boshaft ;-))), Manchen würde man es mal wünschen, wenn man sieht und liest, was die alles mit ihren ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen anstellen !).


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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