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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern | 28 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 425108 | ||
Datum | 30.08.2007 17:22 MSG-Nr: [ 425108 ] | 8522 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Hallo, Mein "Rechtsauskunftler" sagt mir eine Rettungswache ist eben nicht ein öffentliches Gebäude im Sinne des Nichtraucherschutzgesetz B/W sondern privat Besitz des Kreisverbandes. Unabhängig davon gilt bei uns im Hause(und damit auch in der Wache) ein Rauchverbot mit der einzigen Ausnahme in einem deklarierten Raucherraum. Ansonsten müssen die Raucher vor das Haus ins Freie. Gruß Andreas | ||||
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