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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaUmgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern28 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W425071
Datum30.08.2007 15:55      MSG-Nr: [ 425071 ]8645 x gelesen

Genauso eindeutig die Regelung in NRW wie in BA/WÜ.
Im FGH herrscht Rauchverbot.
Und genauso wie in BA/WÜ wird es in NRW in der Regel gemacht.
Das Gesetz wird ignoriert weil
"wir sind ja die Feuerwehr".!
Gruß
Andreas



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Umgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt