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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg425034
Datum30.08.2007 13:43      MSG-Nr: [ 425034 ]13164 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Salü,

    Ich bin seit inzwischen 14 Jahren als Jugendleiter (seit 12 jahren Mit Jugendleiterausweis) tätig (allerdings in der Evang. Kirchengemeinde am Ort).

    In dieser Zeit ist mit genau EIN Urteil untergekommen - das allseits bekannte Tauhzieh-Urteil:

    http://www.rechtslage.com/urteile/Tauzieh-Fall.html
    (Zeltager: Ein Todesfall beim Tauziehen mit 650 Kindern...)

    Ein weiterer Fall ist mir noch aus 1984 bekannt:

    http://www.rechtslage.com/urteile/HaftungJugendgruppenleite.html
    (Nach Zeltlager: Zelten sollten zum Trockenen aufgehängt werden, Pfadfinder stürzt dabei aus 4 Metern Höhe vom Gabelstaper. Vom Stapler aus sollten Die Zelte an die Hallendecke gehängt werden)

    Den Satz
    Geschrieben von Magnus Hammerl
    Als Jugendwart stehst du mit einem Bein im Gefängnis
    versuche ich seit Jahren - nach jeder neuen Ausbildung von Jugendleitern - den Leuts wieder aus den Köpfen zu hauen - er ist einfach Schwachsinn: Solange der Jugendleiter nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt (das kann man wohl getrost ausschließen) kann ihm nichts passieren.

    Lest dazu mal die Einführung zum Skript Aufsichtspflicht vom Rechtsanwalt Stefan Obermeier:
    http://www.aufsichtspflicht.de/skript.htm

    Ist zwar inzwischen etwas in die Jahre geraten (1999), aber noch immer Interessant zu lesen.

    Geschrieben von Magnus Hammerl
    was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel)
    Steht das irgendwo? Mit hat mal einer gesagt ich dürfte mit den JFlern keine Leitern steigen - bis heute fehlt mir der Beweis dafür...

    Generell gilt: traue ich es ihnen zu (kann man Sicherungen vornehmen), oder nicht?
    Wenn jemand zu einer Tätigkeit in der Lage ist darf und muss er auch die entsprechenden Erfahrungen machen.
    Einem 15, 16 oder 17 jährigen kein Wasser ans (C-)Rohr zu geben ist Schwachsinn - die Grundausbildung sollte da nicht "sein erstes Mal" sein. Man muß ja auch nicht gleich mit 8 bar fahren.
    Bei 'nem 10jährigen Neuling überlege ich mir dagegen dreimal, wen ich dazu stelle, wenn der das erste Mal Wasser am (D-)Rohr hat.

    Wegen blauer Flecken, Verletzungen (mein schlimmster Fall war bisher ein Bruch eines Handwurzelknochens), Verbrennungen 2. Grades hab ich bisher noch keine Probleme bekommen.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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