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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umfang der Brandbekämpfung | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 424891 | ||
Datum | 29.08.2007 23:00 MSG-Nr: [ 424891 ] | 6736 x gelesen | ||
Geschrieben von Mahlow Jens Sicherlich liegt es im Ermessen des Einsatzleiters, aber welche Kriterien sind hierfür anzusetzen? Die nach Stand der Technik zu beachtende Sorgfalt. Das kann man nicht pauschalieren. Mit etwas gesundem Menschenverstand und der nötigen fachlichen ausbildung als Basis sollte es eben so sein, daß Du das ohne Bauchschmerzen verantworten kanst. i.d.R. ist da bei gesunder selbsteinschätzung das Bauchgefühl ein recht guter Indikator. dennoch solltest Du im Fall der Fälle auch eine objektiv nachvollziehbare begründung liefern können. Geschrieben von Mahlow Jens - wird eine Brandwache eingesetzt oder nicht Das kommt darauf an. Zu Frage 3. Wenn, dann ein Fahrzeug das auch tätig werden kann, wenn es erforderlich ist. Also nicht der ELW alleine. Und ich traue eigentlich jedem GrFü zu, mit einem LF auch ganz ohne ELW im Schlepptau oder vorneweg zu einer Nachschau zu fahren. Geschrieben von Mahlow Jens Sicherlich kann man das nicht auf jeden Einsatz pauschalisieren, aber dem EL doch in seine Entscheidung unterstützen. Der ELtr wird nicht umhin kommen, das für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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