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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umfang der Brandbekämpfung | 24 Beiträge | ||
Autor | Mahl8ow 8J., Golzow / Brandenburg | 424764 | ||
Datum | 29.08.2007 15:36 MSG-Nr: [ 424764 ] | 6796 x gelesen | ||
Mir ging es bei der Diskussion mehr um das eigentliche Urteil und hier speziell um die erwähnten "vorbeugenden Maßnahmen" (Nachschau, Brandwache). Sicherlich liegt es im Ermessen des Einsatzleiters, aber welche Kriterien sind hierfür anzusetzen? Welche Feuerwehr ist nicht schonmal zu "Regressarbeiten" gefahren? Und wenn es nur der Müllcontainer ist der nochmal brennt, wenn er doch nicht richtig abgelöscht wurde. Das soll natürlich nicht heißen das bei einem Müllcontainer eine Brandwache gestellt werden soll. Ich bin hauptsächlich auf der Suche nach Entscheidungshilfen für den Einsatzleiter: - wird eine Brandwache eingesetzt oder nicht - reicht eine Nachschau nach 3 Stunden aus oder doch besser schon nach einen Stunde - welche Fahrzeuge setze ich dafür ein, ELW allein, ELW mit LF, oder reicht ein LF mit erfahrenen Gf aus Sicherlich kann man das nicht auf jeden Einsatz pauschalisieren, aber dem EL doch in seine Entscheidung unterstützen. JensM | ||||
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