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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF-Tag Was ist erlaubt und was nicht?! | 27 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 424508 | ||
Datum | 28.08.2007 19:03 MSG-Nr: [ 424508 ] | 10977 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Tobias, wir haben bei uns auf einer Feuerstelle bei einer Grillhütte ein Feuer für einen nächtlichen Einsatz gemacht. Das Ganze wurde vorher mit der Gemeindeverwaltung, der Feuerwehrleitstelle sowie dem Lagezentrum der Polizei abgeklärt, somit gab es keinerlei Probleme. In Baden-Württemberg ist es zwar erlaubt Übungsfeuer ohne Genhemigungen zu machen, aber wenn man es vorher mit den entsprechenden Stellen abklärt ist es auf jeden Fall besser. Die Versicherung sollte da auch keine Probleme machen, wenn man alles in einem entsprechenden Rahmen lässt und nicht meint man müsse einen Großbrand "simulieren". Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | ||||
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