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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMissbrauch des Ehrenamtes - war: Innovative Zusammenarbeit der Polizei16 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern423801
Datum26.08.2007 17:25      MSG-Nr: [ 423801 ]6140 x gelesen

Hallo Christi@n,

Geschrieben von Christi@n PannierAch, und warum verweist die dann gerade auf Art. 8 BayVwVfG als Grundlage?

Weil darin die Amtshilfepflicht grundsätzlich geregelt ist.

Die für die bayerischen Feuerwehren maßgebliche Kostenregelung findet im 4.4.3 der VollzBekBayFwG statt.

Mkg MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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