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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Missbrauch des Ehrenamtes - war: Innovative Zusammenarbeit der Polizei | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 423787 | ||
Datum | 26.08.2007 17:04 MSG-Nr: [ 423787 ] | 6084 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Amtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen, ... Lese das noch mal nach ;-) Es können alle für diesen Einsatz konkret anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Also Verbrauchsmaterial, Lohnausfall,... Was nicht geht ist die Abrechnung nach der sonst üblichen Gebührensatzung. Aber Kosten weiterbelasten geht in o.g. Rahmen sehr wohl. Und wenn die Pol. regelmäßig "Rechnungen" für 20 Mann zu X Euro/ h Lohnausfall für Y Stunden bei einer Absicherung/ Verkehrsregelung bekommt überlegt sie sich vielleicht das nächste Mal, wann sie Amtshilfe anfordet, und ob es nicht andere Möglichkeiten (Nachbarreviere, Standorte der BePo,...) gibt, die man rufen könnte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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