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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
| Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 423720 | |||
| Datum | 26.08.2007 13:08 MSG-Nr: [ 423720 ] | 42804 x gelesen | |||
In welchen Zeitabständen willst Du das bei den Jugendlichen machen? Zwar dürftest du mit deiner 6-Monats-Aussage recht haben, eine jährliche Begutachtung wäre aber schon einmal ein sehr guter Schritt. Gleiches sollte aber meines Erachtens auch für die anderen Feuerwehrangehörigen gelten. Insbesondere wenn diese nicht AGT sind, erfolgt vermutlich bundesweit nur in den seltensten Fällen eine Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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