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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern116 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg423484
Datum24.08.2007 22:02      MSG-Nr: [ 423484 ]42830 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Dirk Brokatzky

Dies ist auch genau der Grund wieso jede JF eine eigene Satzung haben muss wo, soviel ich weiss, dies auch genauso festgeschrieben steht.

Für BaWü steht im JF nur, dass Aufnahme und Ausscheiden in der JF durch Satzung zu regeln ist. Die meisten JF hier im Umkreis haben keine eigene Satzung oder Jugendordnung, sondern regeln ihre Angelegenheiten in einigen Passagen ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung gem. § 6 Abs 3 des FwG.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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