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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 423443 | ||
| Datum | 24.08.2007 17:25 MSG-Nr: [ 423443 ] | 43014 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Fakt ist das heute Erziehungsberechtigte schneller zum Anwalt rennen als du bis 10 zählen kannst. Und dann? Mit welchem Vorwurf? Wer ist den für die Gesundheit seines Kindes verantwortlich und bestätigt dies durch Unterschrift? Wenn ein Jugenlicher bei einer "normalen" Jugendübung aufgrund körperlicher Vorerkrankung Schaden nimmt, was will man dem JW vorwerfen? Wenn man den Jugendlichen "unmenschliches" abverlangt ("so ihr zwei zwölfjährigen Mädels, holt mal kurz die TS aus dem Auto welches dort unten am Fuße des Berges steht") hilft auch das allerbeste Attest über den Gesundheitszustand nichts... Geschrieben von Florian Besch Zu den Kosten Den Eltern vermutlich nicht und der Gemeinde auch nicht (lezterer vor allem, wenn man bedenkt, wie viele nach einer gewissen "Testphase" wieder austreten. Grüße Magnus | ||||
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