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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
| Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 423366 | |||
| Datum | 24.08.2007 13:38 MSG-Nr: [ 423366 ] | 43047 x gelesen | |||
Man kann natürlich auch die Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Jugendlichen anpassen... Natürlich müssen die Anforderung auch an die Jugendlichen angepaßt sein. Wobei da nach unten hin Grenzen gesetzt sind wenn man noch über Jugendfeuerwehrarbeit sprechen möchte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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