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Technisches Hilfswerk
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Rettungsdienst
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Bayerisches Rotes Kreuz
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RubrikRettungsdienst zurück
Thema'Helfergleichstellung' - Initiative des Bayrischen Roten Kreuzes9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Würzburg / 423288
Datum24.08.2007 03:09      MSG-Nr: [ 423288 ]6573 x gelesen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Webseite ist eine Initiative des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) mit Unterstützung der bayerischen Hilfsorganisationen (ASB, Malteser, Johanniter etc.). KEINE private Seite! Des weiteren wird die Aktion von diversen Feuerwehren und vom THW unterstützt.

Durch die Aktion soll die Ungleichbehandlung zwischen den Hilfsorganisationen und den freiwilligen Feuerwehren und dem THW aufgezeigt werden.
Die Unterschiede lassen sich auch kurz darstellen:
* keinen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber im Einsatzfalle
* keinen Anspruch auf Vergütung der Verdienstausfallkosten
* keine Regelung über die Freistellung der Einsatzkräfte nach Einsätzen

Rettungsdienst (RD)
Der Rettungsdienst ist eine staatliche Aufgabe und durch das Rettungsdienstgesetz verankert. Die Kosten werden vom Staat (z.B. Fahrzeuge etc.) zusammen mit den Krankenkassen (Leistungsentgeld z.B. Transportkosten) übernommen. Der Rettungsdienst macht Notfallrettung und Krankentransport und hat eine Regelvorhaltung, welche durch hauptamtliche Mitarbeiter abgedeckt werden. Erwirtschaftet Überschüsse des Retungsdienstes in einem Jahr in Bayern werden an die Krankenkassen zurückerstattet. Das Geld für den RD ist zweckgebunden und darf nur für diesen verwendet werden!

Jedoch stößt der RD schnell an seine Grenzen. Siehe hierzu das Fallbeispiel. In diesem Fall müssen ehrenamtliche Einsatzeinheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes eingreifen. Diese Helfer/innen arbeiten, wie bereits oben erwähnt ohne jegliche gesetzliche Grundlage (FW hat das Feuerwehrgesetz).

Gefahrenabwehr
Zu der Gefahrenabwehr gehört meines Wissens auch die sanitäts - und betreuungsdienstliche Absicherung. Jedoch gibt es hierzu KEINE rechtliche Verpflichtung. So wird diese komplett vernachlässigt. Die Kosten für die sanitäts - und betreuungsdienstliche Absicherung werden im BRK zum Großteil aus Spendengelter finanziert. Wenn nicht genügend da sind, dann kauft man sich z.B. die Einsatzkleidung selbst, da mann lieber das Geld für die Reperaturkosten der Einsatzfahrzeuge verwendet (man kann ja sonst gleich zuhause bleiben).

Zum Abschluss kann gesagt werden, dass die Hilfeleistungskette nur so stark sein kann wie sein schwächstes Glied. Man sollte sich nur vorstellen es blutetet Jemand und keiner kommt zum helfen!

Falls Rückfragen bestehen, bin ich gerne bereit noch tiefer in die Thematik einzusteigen.

Viele Grüße

Christian Blinzler
BRK Kreisverband Kronach
Arbeitsleiter Öffentlichkeitsarbeit.



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