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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.

Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.

Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.

Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.

Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikFirst Responder zurück
ThemaBedarf für First-Responder?124 Beiträge
AutorEber8har8d C8., Marl / NRW423269
Datum23.08.2007 22:45      MSG-Nr: [ 423269 ]82204 x gelesen

Also quasi in NRW Standard runter (Bsp. für RTW) von RS & RA auf SanH und RA und in anderen BL Standard rauf von Kutscher und RA auf SanH und RA ???
Hoffe ja nicht, daß wir irgendwann so weit sind, das statt eines RTW ein halbnackter Mensch mit Bärenfell wild trommelnd um den Patienten hüpft und Knochen wirft
Sollte man nicht sehen, daß die Standards wenn nötig gehoben werden bzw. gehalten werden ???
Und da ja die meisten Krankenkassen bundesweit aktiv sind, denke ich auch mal, daß die Kassen sehr wohl wissen was sie wo bezahlen müssen und warum.
Vielleicht wäre so eine Art "Bundesrettungsdienstgesetz" mit bundesweit gültigen Auflagen hilfreich.




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