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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPartnerfeuerwehr4 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen422658
Datum22.08.2007 08:27      MSG-Nr: [ 422658 ]4244 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Siegfried FaustWas genau versteht man denn unter einer "Partnerwehr".

Gute Frage :-) In der Regel erstmal nichts weiter, als eine gefestigte Bekanntschaft zwischen zwei Wehren. Die kann sich in den unterschiedlichsten Arten auswirken:

- Gegenseitige Besuche bei Festen (jajajajajaa.. Verein und so.. ich weiß)
- Gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen
- Gegenseitige Besuche bei privaten Feiern
- Gemeinsame Zeltlager u.Ä. der Jugendfeuerwehren
- Gemeinsame Ausflüge
etc.

Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Ob man daraus einen Nutzen ziehen kann, oder nicht, hängt imo von der Art und Weise ab, wie man die Partnerschaft lebt.

MfG

Ingo


--

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