alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft4 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern422032
Datum19.08.2007 18:20      MSG-Nr: [ 422032 ]4275 x gelesen

für Bayern:
dort gibt es keine "eigenständigen" JFs.

so heißt es in Art. 7 BayFwG:
"(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als
Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.
(2) Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."


Grüße
Magnus

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.088


JF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt