News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 421500 | ||
Datum | 16.08.2007 21:31 MSG-Nr: [ 421500 ] | 84279 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch daß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist. Ist aber so, um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Nach anerkannter Gemeinnützigkeit durch den Steuerbescheid heisst es dann auf der Spendenquittung folgendermaßen: "Wir sind wegen der Förderung des Feuerschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt, StNr. XXX/XXX/XXXX, vom XX. Mai 2005 für die Jahre 2002 - 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Feuerschutzes im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer ? Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 9 verwendet wird." MkG
| ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|