alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern421500
Datum16.08.2007 21:31      MSG-Nr: [ 421500 ]84279 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Tobias Josef Rieschdaß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist.
    Ist aber so, um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Nach anerkannter Gemeinnützigkeit durch den Steuerbescheid heisst es dann auf der Spendenquittung folgendermaßen:


    "Wir sind wegen der Förderung des Feuerschutzes nach dem letzten uns zugegangenen
    Freistellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt, StNr. XXX/XXX/XXXX, vom XX. Mai 2005 für die Jahre 2002 - 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
    Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Feuerschutzes im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer ? Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 9 verwendet wird."



    MkG


    Jürgen Dichtl



    Meine persönliche Meinung!


    Meine Feuerwehr


    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.146


    Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt