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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Member only? Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 9 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 421481 | |||
| Datum | 16.08.2007 20:38 MSG-Nr: [ 421481 ] | 4670 x gelesen | |||
Denn es fällt mir doch schwer zu glauben das bei einer so engen Verflechtung von Feuerwehr und Feuerwehrverein es nicht zu "Interessenskonflikten" kommt. Auch mir fällt dies schwer. Allein wenn man sich mal im Netzt die verfügbaren Dienstpläne anschaut, kommt man an dem Gedanken nicht mehr vorbei. Lustig wird es dann noch in den regionen wo Feuerwehrführungskräfte "Kraft Amtes" den Vorstand des Vereins bilden, also teilweise gänzlich ohne eigenständige Wahlen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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