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Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 421412 | ||
Datum | 16.08.2007 16:14 MSG-Nr: [ 421412 ] | 84407 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Mal einen Blick in die GUV-V C53 geworfen? Ja, aber trotzdem haben diese Kameraden ja noch die Schutzanzüge Bayern 2. Alle FA mit Schutzanzügen auszustatten geht nicht. Es rücken ja sehr selten alle aus und bei den Übungen sind auch nicht alle 100 da. Ähm... verstehe ich das Richtig, daß nicht alle FA den Tm2 erhalten? Also sind nur ein Teil der Kräfte fertig ausgildete FA. Bei gilt momentan noch, dass Mindestvoraussetzung für die Übernnahme in den aktiven Dienst der Lehrgang TM I ist. Damit können die Kameradinnen und Kameraden auch noch an die Feuerwehrschule. (Obwohl dort eigentlich TF Voraussetzung ist). Ich muß doch davon ausgehen, daß alle FA jährlich die vorgschriebenen 40 Mindeststunden an Fortbildung erhalten - oder? Ich kenne deren Ausbildungsplan nicht (Geht uns nichts an), aber ich glaube nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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