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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY421255
Datum15.08.2007 19:59      MSG-Nr: [ 421255 ]84417 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Marc DickeyDas ein eingetragener Verein nach außen hin mit einem Hinweis auf seinen Rechtsstatus auftreten muß.

    Das habe ich nie bestritten. Lies dir meinen Beitrag nochmal genau durch: Meine Frage, was daran verwerflich sei, bezog sich auf das von dir gebrachte Beispiel "Freiwillige Feuerwehr Musterdorf e.V.".

    Gruß
    Peter



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