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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421196
Datum15.08.2007 16:03      MSG-Nr: [ 421196 ]84548 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Oftmals nutzen die Feuerwehrvereine Namen die entweder identisch mit denen der öffentlichen Feuerwehr oder zumindest zum verwechseln ähnlich sind

    Ergänzung:

    Einige wenige Bundesländer haben in ihren Brandschutz- bzw. Feuerschutzgesetzen deswegen entsprechende Klauseln aufgenommen die dies verhindern soll (Z.B. TH und RLP).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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