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Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 421196 | |||
Datum | 15.08.2007 16:03 MSG-Nr: [ 421196 ] | 84548 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Oftmals nutzen die Feuerwehrvereine Namen die entweder identisch mit denen der öffentlichen Feuerwehr oder zumindest zum verwechseln ähnlich sind Ergänzung: Einige wenige Bundesländer haben in ihren Brandschutz- bzw. Feuerschutzgesetzen deswegen entsprechende Klauseln aufgenommen die dies verhindern soll (Z.B. TH und RLP). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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