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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 421151 | ||
Datum | 15.08.2007 13:58 MSG-Nr: [ 421151 ] | 84535 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo! Geschrieben von Florian Besch Ich höre die Aufschrei hier im Forum ... Na gut, wenn Du darauf bestehst ![]() ![]() Zum Thema. Wenn ich sehe welche zum Teil unnötige Geht es aber um den elementaren Bedarf der einzelnen Wehren ist eine solche Forderung schlicht und ergreifend eine dumme Frechheit! Es gibt eindeutige gestzl. Regelungen. In vielen Landesgesetzen wird die Kommune verpflichtet eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Macht das die Kommune nicht begeht diese einen klaren Gestzesverstoß. Ich möchte hier einmal aus einer PN zum Thema Brandschutzbedarfsplanung den folgenden Passus zitieren: Konsequenzen bei fehlerhaften Brandschutzbedarfsplänen oder mangelnder Umsetzung Fehlerhafte Brandschutzbedarfspläne entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufsichtsbehörde ist bei erkennbaren Mängeln zum Einschreiten verpflichtet. Sie kann konkrete Weisungen erteilen, um den rechtswidrigen Verstoß gegen die Pflicht eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten zu beseitigen. Wer gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt handelt sorgfaltswidrig. Kommt es aufgrund der sorgfaltswidrigen Planung zu einem Schaden, kann dies erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kommt es zu einem Personenschaden, ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu prüfen ob aufgrund der fehlerhaften Brandschutzbedarfsplanung ein Organisationsmangel vorliegt, der ursächlich für die Verletzung oder Tötung war. Damit liegt der Anfangsverdacht für eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung vor, so dass gegen den Leiter der Feuerwehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Fraglich, ob der Leiter der Feuerwehr schuldhaft gehandelt hat. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn er den ihm bekannten Mangel dem Bürgermeister mitgeteilt, die weitere Verantwortung für den Zustand abgelehnt und dringend um Abhilfe gebeten hätte. In diesem Fall trifft nun den Bürgermeister und ggf. die Gemeinderatsmitglieder auch die strafrechtliche Verantwortung. In wie weit sich das alles auch im Ernstfall dann nachweisen lässt lassen wir mal im Raum stehen. Ich finde es aber interessant wie wenig manche Dorffürsten über die evtl. Konsequenzen ihres Handels bescheid Wissen. Aber egal. Bei uns hier käme keiner auf den Einfall zu fordern das sich der Förderverein an der Fahrzeugbeschaffung oder an der Beschaffung von Gerät beteiligt. Die Verwaltung erlaubt keine Beschaffungen die zu "Folgekosten" führen. Also mehr als Bekleidung, Unifomierung und Finazierung der Kameradschaft darf der Förderverein garnicht. Hat leider auch Nachteile. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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