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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421055
Datum15.08.2007 09:37      MSG-Nr: [ 421055 ]84590 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Ist es in Bayern rechtlich möglich, dass ein zweiter Feuerwehrverein gegründet wird und dieser dann auch Feuerwehr spielen will?

    Auch in Bayern gilt: Feuerwehrverein ist ungleich öffentliche Feuerwehr

    Und Vereine kann man Gründen soviel wie man will.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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