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Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 421055 | |||
Datum | 15.08.2007 09:37 MSG-Nr: [ 421055 ] | 84590 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Ist es in Bayern rechtlich möglich, dass ein zweiter Feuerwehrverein gegründet wird und dieser dann auch Feuerwehr spielen will? Auch in Bayern gilt: Feuerwehrverein ist ungleich öffentliche Feuerwehr Und Vereine kann man Gründen soviel wie man will. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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