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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGewichtsbilanz26 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)420602
Datum13.08.2007 13:43      MSG-Nr: [ 420602 ]8965 x gelesen

Moin

Geschrieben von Ulrich CimolinoSorry, halte ich für ausgeschlossen, weils da zuviele Unterschiede gibt und ggf. Abweichungen gefährlich werden.Schade, aber auch wiederum verständlich.

Geschrieben von Ulrich CimolinoSpätestens wenn das Fahrzeug in Kurven mit Bodenwellen "schwimmt" und auf der VA "weich" wird bzw. Lenkbewegungen nicht mehr so wie es sein soll folgtKönnte man so sagen ;o)
Wobei wie gesagt definitiv keine Überladung vorliegt. Die Aufbaurichtlinien habe ich vorhin per Mail bekommen und versuche mal, daraus nun schlau zu werden.

Geschrieben von Ulrich CimolinoVA-Belastung nur mit Fahrer?
HA-Belastung dabei?
Gewogen jeweils ohne Personal, die 75 Kilo (*räusper*) für den Fahrer wird man aber wohl komplett zur VA addieren können. Beladen und betankt waren das knappe 4t, Gesamtgewicht war 13,6t, ergibt für die HA also ~9,5t.
Zulässige HA-Last laut Fahrzeugschein sind 10,4 - den Rest sowie genaue Werte muss ich nachgucken.

Auf den ersten Blick könnten also lediglich die 30% Mindest-VA-Gewicht (lt. Aufbaurichtlinien) ein Problem sein. Diesem könnte man aber ja recht einfach und schnell durch Ablassen von ein paar Schluck Wasser begegnen ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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