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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung von Absperrmaßnahmen nach VU | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 420581 | ||
Datum | 13.08.2007 12:56 MSG-Nr: [ 420581 ] | 4606 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Müller Jörg Sie ziehen für die "Personenbergung" (ich wußte gar nicht das meine MA tot is) 60% ab, 40% wären Absperrmaßnahmen und Aufräumarbeiten gewesen und diese (40%) stellen sie uns in Rechnung. Diese prozentuale Aufteilung ist Blödsinn. Dagegen würde ich auf jeden Fall mal Widerspruch einlegen --> Entscheidung nicht nachvollziehbar --> Ermessensfehler. Der Gebührenbescheid ist aber grundsätzlich gerechtfertigt, allerdings ... Alle Maßnahmen, die mit der Menschenrettung zusammenhängen sind kostenfrei. Die sonstigen Maßnahmen können in Rechnung gestellt werden. Hierfür würde ich eine genauere Aufdröselung der Einzelmaßnahmen fordern. Alternativ kann auch eine Pauschale für eine einfache Hilfeleistung gemäß Gebührensatzung in Frage kommen. Wenn allerdings die Absperr- und Aufräummaßnahmen im Zusammenhang mit der Rettung stehen, dann halte ich auch diese Kosten für nicht erstattungsfähig. Nur mit einer willkürlichen Aufteilung 60/40 hätte ich ein grundsätzliches Problem. Da andererseits die Haftpflichtversicherung diese Kosten übernimmt, kannst Du die Sache auch denen überlassen - die können sich viel besser mit der Gemeinde streiten. Gruß Markus | ||||
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