Rein Theoretisch würde es wohl klappen - praktisch aber wahrscheinlich nur mit sehr hohen Verlusten umsetzbar. Hängt stark von den Dimensionen des Bachlaufes ab (Wie verteilt sich das zusätzliche Wasser im Bett und was kann davon tatsächlich unten wieder angesaugt werden)
Wenn es also kein kleiner "Kanal" mit Betoneingrenzung ist, halte ich das für nicht umsetzbar, da das Wasser erstmal in der Breite "verschwindet".
Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
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