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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaWarnhinweis zu Handscheinwerfer Eisemann HALO 4 Ex16 Beiträge
AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern419879
Datum09.08.2007 13:02      MSG-Nr: [ 419879 ]9666 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierHandscheinwerfer des Fertigungszeitraums Juli 2006-März 2007 fallen allesamt unter die Gewährleistungspflicht nach BGB, d.h. am besten man knallt das Teil dem Händler auf den tresen und gut ist.

Werden wir wohl so machen. In dem Anschreiben heisst es aber hierzu:

"... Der TÜV Nord hat uns bestätigt, das der Austausch der Platine als handwerklich einfache Arbeit eingestuft wird. Der Austausch der Platine kann durch eine Fachkraft des Betreibers vorgenommen und das Warnschild vom Kunden selbst angebracht werden..."

Hierzu ist eine Gebrauchsanleitung bereits beigelegt.



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