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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Melder in der Jugend | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 418872 | ||
Datum | 05.08.2007 16:35 MSG-Nr: [ 418872 ] | 13027 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Heine Wenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird,... Die Frage wäre, ob das Mitführen eines empfangsbereiten (d.h. richtiger Kanal, richtige Schleifen) "privaten" Melders (jetzt weniger die Frage wer ihn bezahlt hat, sondern mehr die Frage ob die Wehrführung damit konform geht daß Du einen Melder hast und wann er auslöst) schon ein Abhören i.S.d. TKG ist. m.E. kommt es nicht zwingend darauf an, daß nur Sprachnachrichten empfangen werden, sondern auch Datenversand (FMS, POCSAC, ZVEI) kann abgehört werden. Also wäre das Abhören wieder ein solches (auch wenn Du als Mensch gar nichts direkt hörst sondern nur das Ergebnis daraus in Form des alarms durch den FME), und damit strafbewährt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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