News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Funkmeldeempfänger
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMelder in der Jugend33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418872
Datum05.08.2007 16:35      MSG-Nr: [ 418872 ]13027 x gelesen

Geschrieben von Marco HeineWenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird,...


Die Frage wäre, ob das Mitführen eines empfangsbereiten (d.h. richtiger Kanal, richtige Schleifen) "privaten" Melders (jetzt weniger die Frage wer ihn bezahlt hat, sondern mehr die Frage ob die Wehrführung damit konform geht daß Du einen Melder hast und wann er auslöst) schon ein Abhören i.S.d. TKG ist.
m.E. kommt es nicht zwingend darauf an, daß nur Sprachnachrichten empfangen werden, sondern auch Datenversand (FMS, POCSAC, ZVEI) kann abgehört werden.
Also wäre das Abhören wieder ein solches (auch wenn Du als Mensch gar nichts direkt hörst sondern nur das Ergebnis daraus in Form des alarms durch den FME), und damit strafbewährt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.148


Melder in der Jugend - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt