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Thema | Kostenübernahme bei Sachschaden im Feuerwehrdienst | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 418775 | ||
Datum | 04.08.2007 19:59 MSG-Nr: [ 418775 ] | 3769 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Knoch Wer kommt für die Kosten auf wenn im Feuerwehrdienst Arbeitsgerät also Feuerwehrfahrzeuge bzw. Feuerwehrmaterial, also Eigentum der Gemeinde, beschädigt wird? In welcher Form beschädigt? Im normalen Dienstbetrieb? Wenn mir sagen wir mal bei einer Übung ein Handscheinwerfer die Treppe runter purzelt und er danach im Eimer ist, dann muß die Gemeinde eben einen neuen beschaffen. Wenn ich das LF gegen einen Baum setze und der Kotflügel danach etwas krumm ist, dann muß die Gemeinde die Reparatur bezahlen (sofern das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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