News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMelder in der Jugend33 Beiträge
AutorPete8r H8., Idstein / Hessen418400
Datum02.08.2007 00:18      MSG-Nr: [ 418400 ]13177 x gelesen

Moin, moin,

Geschrieben von Christi@n PannierDas ist der Unterschied zwischen dem alten und dem novellierten (2004) TKG. Im alten TKG war das bloße Abhören des BOS-Funks zwar auch verboten, wurde aber nicht unter Strafe gestellt. Im aktuellen TKG ist der Verstoß gegen § 88 eine Straftat i.S. des § 148 TKG (und nicht nur eine reine OWi nach § 149!) und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet.

Da war ich doch tatsächlich völlig veraltet, aber gut zu wissen, *händereib* dann hab ich was für meine Freunde mit dem Melder am Revers auf der Party.

Schönen Tag euch allen

Peter



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.111


Melder in der Jugend - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt