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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMelder in der Jugend33 Beiträge
Autorshan8e w8., dausenau / rlp418306
Datum01.08.2007 15:40      MSG-Nr: [ 418306 ]13184 x gelesen

hallo ich selbst bin auch erst 17 und habe einen melder bei uns gab es damls keine problemme

rechtlich gesehen muss man den wehrführer fragen oder wen man einen melder mit mithörfunktion(oder mehreren schleifen)hatt muss man es dem werleiter fragen die haben meistens nichts dagegen ABER die zuständige behörde wird dafon auch in kenntnis gesetzt und die haben was dagegen.

machs am besten so wie ich
ich hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon


mfg s.w.



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