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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Melder in der Jugend | 33 Beiträge | ||
Autor | shan8e w8., dausenau / rlp | 418306 | ||
Datum | 01.08.2007 15:40 MSG-Nr: [ 418306 ] | 13184 x gelesen | ||
hallo ich selbst bin auch erst 17 und habe einen melder bei uns gab es damls keine problemme rechtlich gesehen muss man den wehrführer fragen oder wen man einen melder mit mithörfunktion(oder mehreren schleifen)hatt muss man es dem werleiter fragen die haben meistens nichts dagegen ABER die zuständige behörde wird dafon auch in kenntnis gesetzt und die haben was dagegen. machs am besten so wie ich ich hab meinen wehrleiter gefragt der kein problem damit hat sonst weiß keiner dafon mfg s.w. | ||||
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