| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Parkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge | 15 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 418245 | ||
| Datum | 01.08.2007 10:14 MSG-Nr: [ 418245 ] | 7584 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Schmidberger bei uns haben alle Kollegen keine Probleme damit ihren RTW, KTW, NEF, oder auch ein Fahrzeug der FW im absoluten Halteverbot oder dergleichen abzustellen......auch wenn es beispielsweise nur zu Döner holen wäre. Anderswo bekommt ein KTW ein "Ticket" weil er für eine Entlassungsfahrt in die Fußgängerzone eingefahren ist anstelle den Patienten mit der Trage 200m über Kopfsteinpflaster zu rollen. Anderswo soll auch schon ein im Halteverbot abgestelltes Auto mit Blaulicht auf dem Dach und "NOTARZT" auf der Haube abgeschleppt worden sein... Manuel | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|