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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü418214
Datum01.08.2007 05:25      MSG-Nr: [ 418214 ]7558 x gelesen

Morgen,

Geschrieben von Christian FischerAber was hindert die Kommune daran, für dieses Fahrzeug eine Sondergenehmigung auszustellen. Kann jeder Handwerker bekommen?

Richtig, Handwerker bekommen die hier (gegen Gebühr) auch. Ansonsten soll wie gesagt die Organisation dafür sorgen das für das Fahrzeug ein Parkplatz zur Verfügung steht. Sonst würde da ja jeder kommen... .

Gruß Andi



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