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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü418209
Datum01.08.2007 00:53      MSG-Nr: [ 418209 ]7650 x gelesen

Hi,

Wo es vor allem drauf ankommt:
das Verhältnis das mit der Stadt bzw der Polizei besteht.

bei uns haben alle Kollegen keine Probleme damit ihren RTW, KTW, NEF, oder auch ein Fahrzeug der FW im absoluten Halteverbot oder dergleichen abzustellen......auch wenn es beispielsweise nur zu Döner holen wäre.

Kann aber auch daran liegen das sich "hier" die meisten kennen, die Kreisstadt hat ~27000 Einwohner.
Also vielleicht einfach mal mit den richtigen Leuten reden, das kann schon viel helfen!

Gruss Daniel



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