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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Parkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge | 15 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 418209 | ||
| Datum | 01.08.2007 00:53 MSG-Nr: [ 418209 ] | 7650 x gelesen | ||
Hi, Wo es vor allem drauf ankommt: das Verhältnis das mit der Stadt bzw der Polizei besteht. bei uns haben alle Kollegen keine Probleme damit ihren RTW, KTW, NEF, oder auch ein Fahrzeug der FW im absoluten Halteverbot oder dergleichen abzustellen......auch wenn es beispielsweise nur zu Döner holen wäre. Kann aber auch daran liegen das sich "hier" die meisten kennen, die Kreisstadt hat ~27000 Einwohner. Also vielleicht einfach mal mit den richtigen Leuten reden, das kann schon viel helfen! Gruss Daniel | ||||
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