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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAgumentation zur Anschaffung eines Sprungretters13 Beiträge
AutorBast8ian8 S.8, Ibbenbüren / NRW418167
Datum31.07.2007 20:57      MSG-Nr: [ 418167 ]6567 x gelesen

Kenne jetzt die Bebauung eurer Stadt nicht, aber vielleicht ist die größere Absprunghöhe beim Einsatz des Sprungpolsters ein weiteres Argument.

Das Sprungtuch kann bis zu einer Absprunghöhe von 8 Metern und das Sprungpolster bis zu einer Absprunghöhe von 16 Metern eingesetzt werden.


Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder.

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