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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Agumentation zur Anschaffung eines Sprungretters | 13 Beiträge | ||
Autor | Bast8ian8 S.8, Ibbenbüren / NRW | 418167 | ||
Datum | 31.07.2007 20:57 MSG-Nr: [ 418167 ] | 6567 x gelesen | ||
Kenne jetzt die Bebauung eurer Stadt nicht, aber vielleicht ist die größere Absprunghöhe beim Einsatz des Sprungpolsters ein weiteres Argument. Das Sprungtuch kann bis zu einer Absprunghöhe von 8 Metern und das Sprungpolster bis zu einer Absprunghöhe von 16 Metern eingesetzt werden. Die von mir gemachten Äusserungen und Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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