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RubrikAtemschutz zurück
ThemaRettungs-PA61 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418151
Datum31.07.2007 19:13      MSG-Nr: [ 418151 ]15588 x gelesen

Geschrieben von Lars TiedemannBei uns sind ja nun mal nur Vollmasken zulässig, weil eben die Maske, pardon, der Atemanschluß, nicht nur die Verbindung zwischen Atemschutzgerät und Atemweg ist, sondern nebenbei auch gegen Hitze und mechanische Einwirkungen schützt.

Ich habe etwas im Kopf dass für den Fall eines Gerätedefektes pro Trupp der Grubenwehr mind. ein Sauerstoffselbstretter mitgeführt wird.



Manuel



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