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Meines Erachtens
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW418136
Datum31.07.2007 18:44      MSG-Nr: [ 418136 ]7482 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferGenau so wird übrigens auch bei der Kriminalpolizei im Kriminaldauerdienst verfahren. Wer einen gesicherten Parkplatz nicht vorweisen kann, muss eben vorher zur Dienststelle um das Fahrzeug zu holen oder kann keinen Dauerdienst machen.



Mag ja sein, aber wir haben weder Waffen an Bord noch eine Hund mit, der Rex heisst... M.E. ist es bspw. einem OrGL selten zumutbar, zum Standort zu fahren um dort das Fahrzeug aufzunehmen und dann erst die E-Stelle an zufahren...es reicht zeitlich schon, dass er den LNA abholen soll.

Zudem kannst Du (wieder als Beispiel der OrGL-Dienst) wohl kaum voraussetzen, das jeder OrGL eine Garage für einen Vito mit SoSi-Anlage vorweist - dann dürfte hier bei uns alleine vermutlich schon keiner mehr den Dienst machen können....

Wo ich Dir recht gebe ist, das gewisse Technische Gegebenheiten beachten werden müssen, so z.B. das dem Fahrzeug eine Ladeerhaltung "zu bieten" ist.


Gruß
ado

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