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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW418121
Datum31.07.2007 16:39      MSG-Nr: [ 418121 ]7814 x gelesen

Ich kann mich an einen Bescheid erinnern, in dem einem Obergerichtsvollzieher vor seinem Büro ein kostenpflichtiger Parkplatz kostenlos zur Benutzung zur Verfügung gestellt wurde. Dauerhaft.

Denke, das wird für solche Fahrzeuge ähnlich geregelt sein...


Gruß
ado

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