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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaMotorsägenlehrgang12 Beiträge
AutorLutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen418099
Datum31.07.2007 14:27      MSG-Nr: [ 418099 ]9652 x gelesen

Hallo Herr Bercher,

so wird die Umsetzung GUV-I 8624 ?Ausbildung ? Arbeiten mit der Motorsäge? im Freistaat Sachsen umgesetzt.

In der GUV-I 8624, Ausgabe September 2004, sind Inhalte und die Zeitdauer von Quali-fikationen für verschiedene Tätigkeiten mit der Motorsäge enthalten.

Für den Aufgabenbereich Feuerwehr wird die Ausbildung im

Modul 1 Grundkenntnisse (Dauer: 1 Tag) und
Modul 2 Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz
in Spannung (Dauer: 1 Tag)

empfohlen. Die Feuerwehr muss in Gefahrensituationen auch Bäume fällen können. Dafür ist das (nach Absprache mit Unfallkasse und SMI)

Modul 3 Fällen und Entasten von Bäumen (Dauer: 2 Tage)

notwendig.

4.1 Motorsägenführer (im Lehrgang 101)

Die Inhalte der gelehrten Themen entsprechen im Zeitumfang und Inhalt den Empfehlungen der GUV-I 8624.
Auf dem Beiblatt zum Zeugnis mit den im Brandmeisterlehrgang enthaltenen Ausbildungen ist beim Ausbildungsabschluss Motorkettensägenführer ergänzt: (Module 1 bis 3 gem. GUV-I 8624).

4.2 Ausbilder für Motorkettensägenführer (Lehrgang 124)

Die Ausbildungsinhalte und der Zeitumfang sind ausreichend. Der Teilnehmer erlangt mit diesem Lehrgang die ?Lehrbefähigung? für die Module 1 bis 3.
Die Teilnehmer werden auf den neuen Ausbildungsumfang (siehe 4.3 Motorsägenführer ? Lehrgang 70 - auf Standortebene) des Lehrganges Motorkettensägenführer und die Grenzen ihrer Ausbilderbefähigung hingewiesen.
Auf dem Zeugnis ist der Titel des Lehrganges Ausbilder für Motorkettensägenführer ergänzt: ?Ausbilder Motorkettensägenführer der Module 1 bis 3 gem. GUV-I 8624?.

Die bisher ausgebildeten Ausbilder für Motorkettensägerführer können weiterhin am Standort bzw. Kreisebene ausbilden. Eine Nachqualifikation ist nicht notwendig. Es ist nur das längere Programm umzusetzen.

4.3 Motorsägenführer (Lehrgang 70) auf Standortebene

Das neue Lehrprogramm ist an die Lernziele und den Zeitumfang der Module 1 bis 3 angepasst. Damit entsteht ein Ausbildungsumfang von 28 UStd. für diesen Lehrgang gegenüber 20 UStd. nach dem bisherigen Lehrprogramm. Das neue Lehrprogramm ist als Anlage enthalten.

Lutz Fichtner



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