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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 418031 | ||
Datum | 31.07.2007 10:45 MSG-Nr: [ 418031 ] | 19476 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino sorry, da wirst Du ganz schnell massive Probleme bekommen, weil das uneinhaltbar ist - und sich auch am Risiko (Häufigkeit der Ereigniseintritte x deren Schwere) orientiert. Das weiß ich. Genau darum geht es mir ja gerade. Wenn ich mich richtig entsinne, hast auch Du immer gesagt, es sei anerkannte Regel der Technik. Überall wird gesagt: 10 Minuten Hilfsfrist mit 10 Funkionen und Erreichungsgrad von 90 oder 95 % (soll angestrebt werden). Ich weiß das das nicht flächendeckend funktioniert. Ab wieviel tausend/hundert Einwohner müssen wir denn Hilfsfrist 1+2 in 90 % der Fälle abdecken? Das sagt nämlich keiner. Die Zahlen sind wie betoniert, wenn man sich mal umhört oder verschiedene Brandschutzbedarfspläne liest. Ich halte den Ansatz mit der ORBIT Studie schon für problematisch, wie ich in einem anderen Beitrag ausgeführt habe. Sagt eigentlich jemand seinen Einwohnern: Duuu wir ham da ein Problem, Dein Haus erreichen wir in 90% der Fälle nach 30 Minuten, mach besser selber was? Gruß Sven | ||||
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