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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 418009 | ||
Datum | 31.07.2007 00:17 MSG-Nr: [ 418009 ] | 19454 x gelesen | ||
Stimmt. Interessiert nur keinen! Weder beim IdF noch bei Planern von Brandschutzbedarfsplänen oder diversen Aufsichtsbehörden. Wer die Konstruktion der AGBF konsequent anwendet, der muss dies auch auf dem Land anwenden, denn die Planung geht von dem Ereignis aus und nicht von den vorhandenen Ressourcen oder der Infrastruktur. Interessant auch, das AGBF Papier mal neben das vfdb Merkblatt zur Bestimmung der Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren. Wenn beides anerkannte Regeln der Technik sind, dann wird es schwierig, denn die sind nicht identisch. ;-) Wobei das vfdb-Merkblatt m.E. schon realistischer ist. Gruß Sven | ||||
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