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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLeistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen39 Beiträge
AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen417958
Datum30.07.2007 20:00      MSG-Nr: [ 417958 ]19492 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannZumindest nicht im NBrandSchG. Der Kommentar sagt da folgendes:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG
[...] Ob die aufgstellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist, muß für jede Gemeinde gesondert festgestellt werden, da die Feuerwehr den jeweiligen örtlichen Verhältnissen entsprechen muss [...]


Macht wer ? Vorgeschrieben wo ?

Geschrieben von Christian BergmannDann noch:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG
[...] Eine leistungsfähige Feuerwehr ist dann vorhanden, wenn sie nach Stärke, Gliederung und Ausrüstung den Mindestanforderungen, die an dem Brandschutz in dem Gemeindegebiet zu stellen sind, genügt.


Wird wie festgelegt und von wem ?


MkG
Thomas

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