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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 417907 | ||
Datum | 30.07.2007 14:33 MSG-Nr: [ 417907 ] | 19555 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Nur das sich die AGBF IMHO auf städtische Bebauung bezieht. Richtig. Stellt sich nur die Frage, welche Auswirkung die umliegende Bebauung auf die Überlebenschancen einer Person im Brandrauch hat. Die ORBIT-Studie beschäftigt sich da irgendwie gar nicht mit und kommt trotzdem auf die Zahlenwerte, die die AGBF zu Grunde legt. Geschrieben von Ingo zum Felde Angaben zur Entdeckungszeit und Überlebenszeit im Rauch in Zeiten von Rauchmeldern auch nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. Die Entdeckungszeit ist nur in den Gebäuden kürzer, in denen Rauchmelder sinnvoll angebracht wurden und von den Bewohnern wahrgenommen werden (können). Auf die Überlebenszeit IM Rauch hat es überhaupt keinen Einfluss, ob der Aufenthalt durch Geräusche untermalt wird. Geschrieben von Ingo zum Felde Außerdem sagen eim alle Fachleute dass bei einem kritischen Ereignis (z.B. Kreislaufstillstand) im RD 15min bis zum eintreffen eines RTW zu lange sind. Trotzdem ist das das Schutzziel in vielen Bundesländern. Ich habe nicht gesagt, dass die Vorgaben der AGBF richtig oder falsch sind. Ich glaube sogar, dass die 10 Minuten Hilfsfrist ab Notrufabfrage für die Rettung der Person im Brandrauch immer noch zu lang sind. Wobei mein Ergebnis jetzt nicht wäre: "wir müssen 5 Minuten erreichen" sondern: Wir können Menschen in bestimmten Situationen nicht retten. Unser Augenmerk muss auf die Personen gerichtet sein, die nicht von Anfang an unmittelbar vom Brand- und Rauchgeschehen betroffen sind. Die zu retten wird schon schwierig genug und erfordert die Hilfsfristen AGBF. Jeder Bürger kann selbst dazu beitragen zu dieser Personengruppe zu gehören und seine Überlebenschancen erhöhen, indem er Rauchwarnmelder installiert. Gruß Sven | ||||
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