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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 417902 | ||
Datum | 30.07.2007 14:09 MSG-Nr: [ 417902 ] | 19530 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Ich glaube im gesamten Brandschutzgesetz erscheint nicht einmal das Wort "Minuten". Alles dreht sich um das Wort "leistungsfähig". Leistungsfähig können natürlich auch 25 Minuten sein. Irgendwo gab es aber den Hinweis, dass die 15-Minuten aus dem Rettungsdienst auf die Feuerwehr anzuwenden sei. Auch in NRW gibt es keine Minuten-Vorgabe im Gesetz. Allerdings gibt es das berühmt berüchtigte Konzeptpapier der AGBF, in dem der kritische Wohnungsbrand betrachtet wird. Dieses Ereignis wird in fast jeder Gemeinde möglich sein. Daraus leitet die AGBF eine Hilfsfrist ab. Dieses AGBF-Papier wird in der Fachwelt als anerkannte Regel der Technik angesehen. Da habe ich allerdings erhebliche Zweifel, ob man das tatsächlich so sehen darf. Wenn man davon ausgeht, es sei anerkannte Regel der Technik, entspricht das einem vorwegrgenommenen Sachverständigengutachten. Das heißt, wenn Du dagegen verstößt, musst Du im Grunde widerlegen, warum Deine Maßnahmen ausreichend waren. Wenn etwas passiert ist, spricht natürlich der erste Anschein dagegen. Gruß Sven | ||||
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