News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLeistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen39 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.417895
Datum30.07.2007 13:25      MSG-Nr: [ 417895 ]19547 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeGibt es für Niedersachsen Anhaltspunkte über eine geforderte Hilfsfrist /Schutzziel in irgendeiner Form?
Zumindest nicht im NBrandSchG. Der Kommentar sagt da folgendes:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG[...] Ob die aufgstellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist, muß für jede Gemeinde gesondert festgestellt werden, da die Feuerwehr den jeweiligen örtlichen Verhältnissen entsprechen muss [...]
Dann noch:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG [...] Eine leistungsfähige Feuerwehr ist dann vorhanden, wenn sie nach Stärke, Gliederung und Ausrüstung den Mindestanforderungen, die an dem Brandschutz in dem Gemeindegebiet zu stellen sind, genügt.
Ich glaube im gesamten Brandschutzgesetz erscheint nicht einmal das Wort "Minuten". Alles dreht sich um das Wort "leistungsfähig". Leistungsfähig können natürlich auch 25 Minuten sein. Irgendwo gab es aber den Hinweis, dass die 15-Minuten aus dem Rettungsdienst auf die Feuerwehr anzuwenden sei. Finde aber nix handfestes, deshalb ist es natürlich nur als Gerücht zu bewerten. Warum ich das dann hier reinschreibe? Vielleicht erinnert sich jemand an was ähnliches und findet einen Hinweis.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.101


Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt