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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 417577 | ||
Datum | 28.07.2007 11:10 MSG-Nr: [ 417577 ] | 17392 x gelesen | ||
Geschrieben von Schindler Mike Es muß doch eine Vorschrift o.ä. geben, wie und wo die Rauchmelder - sofern sie vorgeschrieben sind, zu montieren sind. Das fällt normalerweise in den Bereich der Hersteller- Montageanleitung. Beispiel. Geschrieben von Schindler Mike Der Elektriker sagte, dass das so OK sei, da der rauch ja an dem Ding vorbei streichen würde... Welche Einbaulage ist von Hersteller vorgesehen ;-) ? Womöglich war es für ihn einfach nur total OK, den Melder mit der 5-sprossigen Leiter montieren zu können. Geschrieben von Schindler Mike Wenn es im Zimmer des Rauchmelders brennen sollte, "füllt" sich die Decke erst mal bis zur Türe runter mit Rauch. Richtig, vermutlich hast Du eine verzögerte Detektion wenn der Ursprungsbrand nicht unmittelbar unter dem Melder liegt. Geschrieben von Schindler Mike Also ist in irgendeiner LBAUO oder sondt wo darüber was zu lesen? Ich würde an Deiner Stelle die von RLP nehmen, STRG F tippen, Rauchmelder und dann Return... Und schon ergibt sich: §44 (8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten. Womit du bei der Nutzungsart des Gebäudes bist: Wohnung oder Arbeitsstätte? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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