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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar? | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 416741 | ||
Datum | 23.07.2007 22:55 MSG-Nr: [ 416741 ] | 7992 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Dexler Das ist auf alle Fälle als Sachspende zu verbuchen und eine entsprechende "Zuwendungsbescheinigung" (um mal den richtigen Begriff zu nennen) kann ausgestellt werden. Ich bin - da kein Steuerexperte - sicherlich der falsche Diskussionspartner für Steuerrecht, darf aber mal auf § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG verweisen, wonach Nutzungen und Leistungen keine abzugsfähigen Ausgaben i.S. des EStG sind. Was wohl machbar ist, ist der Weg der Aufwandsspende, d.h. Nutzungen oder Leistungen werden gegen Entgeld erbracht, es wird aber auf den rechtswirksam entstandenen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch verzichtet; Dann kann eine steuerbegünstigte Spende vorliegen, wenn auf die Auszahlung der Vergütung bedingungslos verzichtet wird. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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