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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPrivat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar?20 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio416741
Datum23.07.2007 22:55      MSG-Nr: [ 416741 ]7992 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Christian DexlerDas ist auf alle Fälle als Sachspende zu verbuchen und eine entsprechende "Zuwendungsbescheinigung" (um mal den richtigen Begriff zu nennen) kann ausgestellt werden.
Dabei ist es sogar von Vorteil, wenn eine ordentliche Rechnung von dem entsprechenden Unternehmen vorliegt.
Quelle aus Schulung: Finanzbehörden Bonn


Ich bin - da kein Steuerexperte - sicherlich der falsche Diskussionspartner für Steuerrecht, darf aber mal auf § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG verweisen, wonach Nutzungen und Leistungen keine abzugsfähigen Ausgaben i.S. des EStG sind.
Was wohl machbar ist, ist der Weg der Aufwandsspende, d.h. Nutzungen oder Leistungen werden gegen Entgeld erbracht, es wird aber auf den rechtswirksam entstandenen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch verzichtet; Dann kann eine steuerbegünstigte Spende vorliegen, wenn auf die Auszahlung der Vergütung bedingungslos verzichtet wird.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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