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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar? | 20 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 416493 | ||
Datum | 22.07.2007 15:22 MSG-Nr: [ 416493 ] | 8072 x gelesen | ||
Bin zwar kein Experte in Sachen Einkommensteuer, so aus meinem alten Schulwissen aus Finanzschulzeiten: Wenn du beruflich mit Feuerwehr zu tun hast (BF, Werkfeuerwehr, Hauptamtlicher), sind die privat gekauften Feuerwehrmaterialien (Bücher, ggf. Uniformteile wie Handschuhe usw.), sofern du sie in deinem Beruf nutzt als Werbungskosten (wie deine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz) absetzbar. Als rein ehrenamtlicher Feuerwehrmann kannst du das nicht. Solltest du aber die Absicht haben, eine neue Berufsausbildung (z.b. RA selbst bezahlt, RA = anerkannter Beruf) kann dies ggf. als vorweg genommene Werbungskosten (für deinen zukünftig neuen Beruf) in betracht kommen. Aber als Ehrenamtlicher FF'ler kannst du natürlich Spenden, ggf. über einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein als Sonderausgaben abseten. Hoffe dir geholfen zu haben, alle angaben sind ohne Gewähr. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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