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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar? | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 416485 | ||
Datum | 22.07.2007 15:13 MSG-Nr: [ 416485 ] | 8110 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Kunz Kann man privat bezahlte Feuerwehr-Fortbildungen bzw. Fachliteratur steuerlich geltend machen? Wenn ja unter welchen Voraussetzugen? Ausgaben werden meist dann zu Werbungskosten, wenn sie dazu dienen (später) Einkünfte zu erzielen. Eine Fortbildung für eine Tätigeit aus der kein steuerbares Einkommen erwächst wird regelmäßig steuerlich nicht abzugsfähig sein, sondern der privaten Lebensführung oder der Liebahaberei zugerechnet werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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